Wahlmöglichkeit

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energie-becker

Seit Juli 2008 / bzw. ab Januar 2009 müssen alle Hausbesitzer, die vermieten oder verkaufen wollen, einen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis nachweisen. Dabei kann der Hausbesitzer innerhalb der unteren gezeigten Bedingungen wählen, welchen Energieausweis er vorlegen möchte.

Anzahl der Wohnungen

1 bis 4

5 und mehr

Bauantrag vor Nov. 1977

Bedarfsabhängig

Bedarfsabhängig od. Verbrauchsabhängig

Bauantrag nach Nov. 1977

Bedarfsabhängig od. Verbrauchsabhängig

Bedarfsabhängig od. Verbrauchsabhängig

 

Unabhängig davon muss immer ein bedarfsabhängiger Energieausweis

erstellt werden wenn:

        a)     staatliche Fördermittel beantragt werden oder

        b)     das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung

        aus dem Jahr 1977 bis heute nicht erreicht ist.

 

Bei Fragen stehen wir gerne zu Verfügung